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Neu: SAT-Ausstrahlung über ERF eins

Ab sofort ist unser Programm über den SAT-Kanal ERF eins zu empfangen. Ausgestrahlt wird täglich zwischen 19:00 Uhr - 20:00 Uhr und 23:00 Uhr - 24:00 Uhr, sowie von Montag bis Samstag zwischen 10:00 Uhr und 12:00 Uhr und außerdem sonntags zwischen 12:00 Uhr und 14:00 Uhr.
Die Frequenzen von ERF eins findet man auf dieser Seite.



Karlsruhe: Beschwerde

21. July 2010

Mitglieder der Initiative „Keine Mordwaffen als Sportwaffen“ haben heute beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde gegen das Waffengesetz einlegen. Nach einer Meldung der dpa halten sie das Gesetz für verfassungswidrig, weil es die Interessen von Sportschützen über das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit stelle. Zwei der Kläger sind selbst betroffen: Ihre Kinder wurden beim Amoklauf in Winnenden im März 2009 ermordet, als ein 17-Jähriger 15 Menschen erschoss. Das Waffengesetz war zwar kurz darauf verschärft worden - jedoch hätten Sportschützen weiterhin Zugriff auf halbautomatische, gro-ßkalibrige Schusswaffen. Die Waffengegner fordern ein völliges Verbot tödlicher Waffen im Schießsport.


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