von Marcus Billik
Seit dem 1. Januar gilt die neue Grundsteuer, Basis der Berechnung sind in Baden-Württemberg die Bodenrichtwerte. Die Kommunen haben die Hebesätze entsprechend neu berechnet, denn die Umstellung bei der Grundsteuer soll für diese aufkommensneutral sein - sprich: die Einnahmen sollen sich für diese in Summe nicht verändern. Für einige Grundstückseigentümer bedeutet die neue Regelung aber eine Vervielfachung der Steuer – wie auf einer Veranstaltung der Landtags-FDP in Heilbronn deutlich wurde. Der Vorsitzende des Heilbronner Haus- und Grundeigentümervereins hält das neue baden-württembergische Grundsteuersystem für mit eines der ungerechtesten.
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