von Christian Körner
Seit dem 1. April ist Sie offiziell: Die Teillegalisierung des psychoaktiven Cannabiskonsums. Doch von der zu Beginn - vor allem auch von den Medien begleiteten Euphoriewelle in der Szene, ist gefühlt wenig übrig. So wurde das ursprüngliche Cannabis-Gesetz am 6. Juni durch einen vom Bundestag verabschiedeten Änderungsantrag weiter verschärft. Regelungen, welche die für den legalen Konsum zwingend notwendigen eigenen Aufzuchten der entsprechenden Cannabis-Pflanzen auf Club-eigenen Plantagen zumindest verkomplizieren. Zwar dürfen die dafür benötigten Anbauvereinigungen ab 1. Juli regulär beantragt werden, bisher sind von den einzelnen Bundesländern und deren Gesundheitsämtern aber noch nicht einmal die dafür zuständigen Behörden ausgewiesen worden. Für einige der Konsumenten zu viel der Bürokratie – da bezieht es sich auf dem allbewährten Schwarzmarkt trotz aller weiterhin bestehender Illegalität einfacher.
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