von Christian Körner
In der vergangenen Woche hat mein Kollege Christian Körner die Gelegenheit gehabt, zukünftigen Cannabis-Pflanzern auf der Suche nach geeigneten Anbau-Flächen über die Schulter zu blicken und feststellen müssen, daß - trotz nun bestehender Legalität - der Anbau eines Rauschmittel-Trägers doch etwas anderes ist als beispielsweise der eines Gemüseackers. Denn erst vom heutigen Tag an können Cannabis-Clubs ihre für die Hanpfpflanzen benötigten Anbauflächen offiziell beantragen. Nachdem lange Zeit nicht klar war, wie der Anbau behördlich geregelt wird, hat man jetzt in Baden-Württemberg die Zuständigkeiten für das Erlaubnisverfahren und die Überwachung der Anbauvereinigung festgelegt.
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