von Christian Körner
Wenn aktuell die Tage wieder länger werden und es draußen wieder merklich wärmer wird, treibt es auch die heimischen Gartenfreunde wieder zunehmend raus ins künftige Grün. Aber Vorsicht: Bei den anstehenden Rückschnitten von Hecken und Sträuchern gilt es geltendes Recht zu beachten, sonst drohen empfindliche Geldbußen. Hintergrund. Das seit dem 1. März 2010 in Deutschland geltende Bundesnaturschutzgesetz. Was es genau dahintersteckt, hat sich Christian Körner heute von einem Experten des NABU erklären lassen.
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