von Christian Körner
Geht es nach den Plänen der Landesregierung soll das bisherige so genannte Rettungsdienstgesetz grundlegend überarbeitet werden. Unter anderem sollen im Rahmen der Neufassung neue Fristen gesetzt werden, wie schnell Rettungsdienste den Einsatzort erreichen. So galt bisher eine Zeitspanne zwischen 10 und 15 Minuten als Hilfsfrist - diese soll nun In 95 % der Fälle auf innerhalb 12 Minuten herabgesetzt werden. Zudem soll das neue Gesetz eine stärkere Differenzierung je nach Schwere der Notfälle ermöglichen, das Förder- und Finanzierungsmodell der Rettungsdienste überarbeiten und das Thema Digitalisierung neu auf die Agenda bringen. Alles um wie es Innenminister Thomas Strobl betont, den Rettungsdienst fit für die Zukunft zu machen. Doch sind derartige im Gesetz verankerte Ziele überhaupt realistisch? Heute wurde darüber nicht nur im Landtag debattiert, mein Kollege Christian Körner hat in Heilbronn mit DRK- Kreisgeschäftsführer Ludwig Landzettel über möglichen Änderungen gesprochen.
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